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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

Haftung beim Reitunfall

Pferdehalter, die ihr Tier Dritten überlassen haften für das Verhalten des Tieres. Der BGH urteilte, dass die aus einem Reitunfall hervorgegangenen Schäden vom Pferdehalter zu übernehmen sind, wenn der Reiter durch das Verhalten des Tieres verunsichert wurde. Bundesgerichtshofs, 06.07.1999, Aktenzeichen: VI ZR 170/98

Leinenpflicht

Urteile zur Leinenpflicht bei Hunden Behandlungskosten Hundehalter müssen für die Verletzungen sich gegenseitig beißender Hunde aufkommen. Die Behandlungskosten werden gegeneinander aufgehoben. Ist einer der Hunde nicht angeleint, so muss dessen Halter die Behandlungskosten allein tragen. Amtsgerichts Frankfurt am Main, Aktenzeichen: 32 C 4500/94-39 Falscher Alarm Eine Frau flüchtete aus Angst vor einem unangeleinten Hund und verletzte […]

Halter eines Rüden muss nicht für Deckakt haften

Das Amtsgericht (AG) Daun urteile, dass der Halter eines Mischlingsrüden nicht für ungewolltes Decken einer läufigen Rassehündin durch seinen Rüde haften muss. Ein Mischlingsrüde deckte eine läufige Rassehündin. Daraus gingen sechs Mischlingswelpen hervor. Die Halterin der Rassehündin verklagte den Halter des Rüden auf Schadensersatz. Das Gericht wies die Klage zurück, Grund: der Halter könne seinen […]

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