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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

Tierarzt

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[su_service title=“Für Tierärzte“ icon=“icon: stethoscope“]

Routinebehandlungen wie Impfungen oder Wurmkuren sowie die Behandlung von Unfallverletzungen und Erkrankungen führt der Tierarzt gegen Rechnung aus. Gibt es Probleme mit der Behandlung oder der nachfolgenden Rechnungsstellung, so hat der Gesetzgeber dafür Regelungen vorgesehen. >> weiter für Tierärzte

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[su_service title=“Für Tierhalter“ icon=“icon: user-o“]

Wenn der Tierhalter mit dem Tier den Tierarzt konsultiert oder ruft und dieser das Tier behandelt, so ist ein Vertrag abgeschlossen worden. Der Arzt ist zur Behandlung des Tieres und den Halter zur Zahlung der anfallenden Gebühren verpflichtet. Der Behandlungsvertrag ist formlos, kann aber auch in Text-/Schriftform abgeschlossen werden. >> weiter zu Rechte und Pflichten des Tierarztes und des Halters

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Unsere Infos rund um das Thema Tierarzt:

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